Die Erstattungsvarianten
Mit der von der BSFZ auf Antrag ausgestellten Bescheinigung kann das Unternehmen die Anrechnung auf die Körperschaftssteuer beantragen.
Ist die bewilligte Forschungszulage nicht mit der Körperschaftssteuer verrechenbar oder ergibt sich ein Überschuss, wird der Betrag dem Unternehmen vom Finanzamt überwiesen.
Das gilt auch für defizitäre Unternehmen, ohne das hierbei das auf die anderen Wirtschaftsjahre übertragbare Defizit gemindert wird.