Was ist das FZulG?
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Forschungszulagengesetz“ (FZuIG) zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen bis zu 25% ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte in Form einer steuerlichen Förderung erstattet bekommen können.
Die F&E-Zulage ermöglicht:
> für Forschungsprojekte im Zeitraum 01.01.2020 – 30.06.2020 maximal 0,5 Mio. EUR
> für Forschungsprojekte im Zeitraum 01.07.2020 – 30.06.2026 maximal 1,0 Mio. EUR
> für Forschungsprojekte im Zeitraum ab dem 01.07.2026 maximal 0,5 Mio. EUR