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Die Forschungszulage der Bundesregierung bietet Unternehmen beträchtliche Steuervorteile zur Förderung der Projektentwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit Innovations- und FuE-Vorhaben (Forschung und Entwicklung).

Das Forschungszulagengesetz (FZuIG): neue steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (FuE)

Im aktuellen Kontext der Covid-19-Krise wird die Forschung zu einem wichtigen Strategieinstrument für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Die 1983 in Frankreich erfolgreich eingeführte staatliche FuE-Förderung ist ein wichtiger Hebel zur Steigerung der Investitionen von Unternehmen aller Größen in FuE- und Innovationsprojekte (Start-ups, KMU, ETI, Großunternehmen).

Jetzt treibt auch die Bundesregierung ihre Politik zur Förderung von Unternehmen im Bereich der Innovation voran, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Am 1. Januar 2020 ist das neue Forschungszulagengesetz (FZuIG) in Kraft getreten. Dieses ermöglicht in Deutschland ansässigen Unternehmen die Inanspruchnahme von Steuervorteile in Höhe von bis zu 25 % der Kosten, die in Zusammenhang mit innovativen Projekten anfallen.

Wie beantragt man eine Forschungszulage?

Die Höhe der Forschungszulage wird auf der Grundlage der Ausgaben berechnet, die das Unternehmen bei der Durchführung seiner Aktivitäten und Projekte bereits getätigt hat. Im Rahmen des FZulG werden die förderfähigen Kosten für FuE und Innovation des vergangenen Wirtschaftsjahres berücksichtigt.

Die Ausgaben müssen einer der folgenden 3 Kategorien zugeordnet sein:

  • Grundlagenforschung,
  • industrielle Forschung,
  • experimentelle Entwicklung.

Die staatliche Förderung wird als Gutschrift mit der anfallenden Körperschaftssteuer des Folgejahres verrechnet. Übersteigt die Gutschrift den geschuldeten Steuerbetrag, wird dem Unternehmen der Differenzbetrag ausbezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die bewilligte Zulage auch direkt an das Unternehmen ausgezahlt werden, um Diesem kurzfristige Liquidität zu verschaffen.

Wer ist gemäß Forschungszulagengesetz förderfähig?

Um diese staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen muss eine eigenständige in Deutschland ansässige juristische Person sein und beim örtlichen Handelsregister eingetragen sein,
  • die Größe des Unternehmens ist hierbei unerheblich (Start-ups, KMU, ETI, Großunternehmen),
  • das Unternehmen muss der Körperschaftssteuer unterliegen und
  • es muss im Bereich Forschung & Entwicklung (FuE) tätig sein,
  • wobei die Branche, in der FuE betrieben wird, grundsätzlich irrelevant ist, wenngleich klassische Industriezweige vorwiegen: IT und Programmentwicklung, Gesundheit und Medizin, Nahrungsmittel, Luftfahrt, Kosmetik, Chemie, Biologie, Energie, Elektronik, Optik, Mechanik, Ausbildung, Vertrieb, Automobile…

Sind Ihre Projekte förderfähig?

Es liegt nicht immer klar auf der Hand, ob ein Projekt im Rahmen des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist.

Unsere Experten auf dem Gebiet staatlicher Innovationsförderung unterstützen Sie bei der erfolgreichen Beantragung Ihrer Forschungszulage!