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Wie können Sie von der Forschungszulage profitieren?


Sofortige Förderlust statt ewige Förderfrust

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Steigerung des Unternehmenswerts freigeschaltet

Entdecken Sie, wie F&E-Steuererleichterungen zu einer höheren Unternehmensbewertung beitragen können, und somit Ihre gesamte finanzielle Position verbessern.

Liquidität für Ihr Unternehmen freisetzen

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Ihr Kompass durch den Dschungel der Fördermittel:
Die Forschungszulage
(Ihr Schlüssel zur F&E-Steuererleichterung)

Ab dem 1. Januar 2020 bietet die deutsche Regierung eine neue Steuervergünstigung für Forschung und Entwicklung an, das sogenannte „Forschungszulagengesetz“ (FZulG). Mit diesem Finanzwerkzeug können deutsche Firmen jetzt bis zu 25% ihrer Ausgaben für innovative Projekte als Steuererleichterung geltend machen. Diese Möglichkeit steht allen Unternehmensgrößen offen, von frischen Start-ups bis zu etablierten Großunternehmen.

Unser Expertenteam bei EPSA Deutschland, das sich auf Fördermittel spezialisiert hat, begleitet Sie gerne über den gesamten Weg – von der Förderanalyse über die Auswahl passender Fördermittel bis hin zur Prüfung und Einreichung. Unser Ziel ist es, den Nutzen für Ihr Unternehmen zu maximieren.

Wie können Sie die Forschungszulage beantragen?

Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes sind Aufwendungen förderfähig, die sich auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten Ihres Unternehmens beziehen. Diese förderfähigen FuE-Aufwendungen sind vielfältig und lassen sich hauptsächlich in zwei Kategorien einteilen:

  1. Personalkosten: Dazu gehören nicht nur Bruttolöhne, sondern auch Arbeitgeberanteile, die in FuE-Projekte investiert werden.
  2. Externe Forschung: Kosten für Auftragsforschung oder Kooperationsprojekte im Zusammenhang mit FuE-Vorhaben, die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union erbracht werden, sind ebenfalls anteilig förderfähig (bis zu 60%).

Beispiele für förderfähige Projekte sind unter anderem:

  • Klinische Studien
  • Entwicklung von Prototypen
  • Analyse von Testdaten
  • Neuartige Methoden und Verfahren
  • Auftragsforschung

Zusätzlich zu den Projekten sind auch bestimmte Aktivitäten förderfähig, darunter:

  • Qualitätskontrolle in direktem Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt
  • Technikbezogene Arbeitszeit für die Leitung des wissenschaftlichen Personals
  • Versuchsproduktion, sofern die Produktion Serienversuche/Planungs- und Konstruktionsarbeiten erfordert
  • Brainstorming zu technischen Problemlösungen während des laufenden Projekts

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Innovationsprojekte zu finanzieren und Ihr Unternehmen voranzubringen!

Was passiert nach der Antragstellung?

Berechnung der Forschungszulage

Die Forschungszulage wird auf der Grundlage der förderfähigen Vorhaben und Ausgaben des vergangenen Wirtschaftsjahres berechnet. Die steuerliche Förderung beträgt bis zu 25 % der Aufwendungen für förderfähige FuE-Vorhaben in Höhe von maximal 4 Millionen Euro. Dies entspricht einer steuerlichen Fördersumme von maximal 1 Million Euro pro Unternehmen und Jahr.

Zusätzlich zur Forschungszulage können noch andere öffentliche Fördermittel beantragt werden, wobei für eine Aufwendung jeweils nur eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Die Förderung wird mit dem nächsten Steuerbescheid verrechnet. Übersteigt die Forschungszulage den fälligen Steuerbetrag, wird die Differenz an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Fördermittel sind unter bestimmten Voraussetzungen auszahlungsfähig, sodass die bewilligte Zulage schneller ausgezahlt und ein Cashflow für das Unternehmen generiert wird.

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